Schuleinschreibung 2025/26

Ihr Kind kommt im Herbst 2025 in die Schule? Wie schön – wir freuen uns darauf!

 

1. Ablauf der Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung ist an der Rosenschule in zwei Teile gegliedert:

  • Teil 1: Die „administrative“ Schuleinschreibung
    Hier kommen Sie mit Ihrem Kind in die Direktion. Sie geben uns Ihre Dokumente ab und Ihr Kind kann zum ersten Mal „Schulluft“ schnuppern.
  • Teil 2: Die „pädagogische“ Schuleinschreibung
    Im Frühjahr vor dem Schulbeginn lädt das Team der Rosenschule die zukünftigen Schulkinder und ihre Eltern an die Schule ein. An einem Nachmittag wird Ihr Kind bei spielerischen Aktivitäten zeigen, was es schon alles kann. So können wir Lehrenden uns ein gutes Bild von Ihrem Kind machen, damit es in die Klasse zugeteilt wird, in der es am besten aufgehoben ist.

2. Termine

Wann? Was?
ab 25.10.2024 Sie erhalten einen Brief von der Rosenschule, wenn Sie zur Schuleinschreibung eingeladen sind.
ab Nov. 2024 Wenn Sie die Datenerfassung digital durchführen, bitte einen Termin buchen. Ansonsten machen sie sich einen persönlichen Termin telefonisch in der Direktion aus.
4.11.-15.11.2024 Teil 1 der Schuleinschreibung – „administrative“ Schuleinschreibung:

Sie kommen persönlich, am besten mit Ihrem Kind, zum vereinbarten Termin in die Direktion der Rosenschule.

(mit den benötigten Unterlagen – siehe persönliches Anschreiben oder Homepage)

Jän. 2025
Frühjahr 2025 Teil 2 der Schuleinschreibung – „pädagogische“ Schuleinschreibung:

Über den konkreten Termin und den Ablauf werden wir Sie noch gesondert informieren.

Juni 2025 Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger/innen

3. Ist mein Kind schulpflichtig/unterrichtspflichtig?

Schulpflichtig bzw. unterrichtspflichtig für das Schuljahr 2025/26 werden alle Kinder, die im Zeitraum von 1. September 2018 bis einschließlich 31. August 2019 geboren sind.

Zwischen Oktober und November 2024 sollten Sie, sofern Ihr Kind zum Sprengel der Volksschule 2 gehört, eine Einladung zur Schuleinschreibung (Anmeldung) erhalten.

Wenn das (erste) Kind schulpflichtig wird, kommen bei den Eltern viele Fragen auf:

  • Kann ich mir die Schule aussuchen?
  • Wann muss ich mich wo melden?
  • Sollte mein Kind vielleicht lieber die Vorschulklasse besuchen?
  • Was sollte es zum Schuleintritt können?
  • Wie könnte mein Kind am Nachmittag betreut werden?
  • und vieles mehr…

4. Schuleinschreibung – Datenerfassung digital durchführen

Hier geht’s zum Formular